
Dresden – Am 25. November, dem Toten- oder Ewigkeitssonntag 2018, gedenken wir in Deutschland der Verstorbenen. Der evangelische Feiertag fällt auf den letzten Sonntag vor Beginn der Adventszeit und beschließt das ablaufende Kirchenjahr. In der katholischen Welt findet das Totengedenken am 2. November, dem Allerseelentag, statt, wobei durch Fürbitten und Gebete den Seelen im Fegefeuer Hilfe und Erlösung zukommen soll.
Schon die Germanen gedachten ihrer Toten einst im düsteren Monat Nebelung (Nebelmond). In Preußen führte König Friedrich Wilhelm III. 1816 den "Feiertag zum Gedächtnis der Entschlafenen" ein, um zunächst an die zahllosen Gefallenen der Befreiungskriege 1813 bis 1815 zu erinnern. Die anderen protestantischen deutschen Länder folgten diesem Beispiel.
In unserer Zeit werden im Gottesdienst am Totensonntag die Namen der im vergangenen Jahr Gestorbenen verlesen. Die eigene Vergänglichkeit und ewiger Wandel werden offenbar. Doch jenseits des Todes steht die christliche Hoffnung der Auferstehung, verdeutlicht die Bezeichnung „Ewigkeitssonntag“, daß der Tod nur ein äußerliches Ende ist, über dem die Verheißung ewigen Lebens steht.
Auch in Sachsen ist der Totensonntag ein besonders geschützter Trauer- und Gedenktag, an dem Friedhöfe besucht und die Gräber der Angehörigen geschmückt werden. Ein schöner Brauch ist das Entzünden von Kerzen und roten Grablichtern, die symbolisieren, daß die Seelen der Dahingeschiedenen noch immer leuchten, den Lebenden unvergessen sind.
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